AGB
Landgasthof Seehaus, Andreas Jöchle, Tiefenbronner Str. 201, 75175 Pforzheim
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderveranstaltungen
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung unseres Hauses. Ein voller „à la carte-Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden. Das Mitbringen eigener Lebensmittel durch den Veranstalter ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Haftung des Gastronomiebetriebes für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt sondern mit nimmt, um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menü-Karten oder Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung evtl. anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit dem betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Änderungen an der Anzahl der angemeldeten Gäste sind wie nachfolgend aufgeführt möglich, soweit es die Räumlichkeiten (bei Erhöhung der Personenzahl) zulassen. Bei Verminderung der Personenzahl bis drei Tage vor dem Veranstaltungstermin wird nichts berechnet, bei Verminderung der Personenzahl bis einen Tag davor berechnen wir 50 Prozent des Endpreises pro Person, bei Verminderung am Tage der Veranstaltung oder für nicht erschienene angemeldete Gäste berechnen wir 80 Prozent des Endpreises pro Person. Entgangener Getränkekonsum wird mit dem Durchschnittswert von acht Euro pro Person berechnet. Eine Änderung der Personenzahl hat in schriftlicher Form (Fax 07231-651570, oder Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu erfolgen.
Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für sie jeweils in Höhe des für die anderen Gäste vereinbarten Preises eine zusätzliche Zahlung fällig. Bei Veranstaltungen, die sich über 24 Uhr nachts ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von 80,00 Euro für jede angefangene Stunde.
Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen, eine Preiserhöhung je nach Marktlage vorbehalten. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach Abschluss der Veranstaltung in bar, per Kredit- oder EC-Karte zu begleichen. Die Zahlung per Überweisung nach Rechnungsstellung ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich. Wurde als Zahlungsweg Überweisung vereinbart, ist der Betrag ohne Abzug netto Kasse innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen.
Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 20 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
Eine Stornierung einer Veranstaltung hat in schriftlicher Form (Fax, Email, s.o.) zu erfolgen. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird nichts berechnet, bei Stornierung bis vier Tage vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir 50 Prozent des Endpreises zuzüglich fünf Euro pro Person für entgangenen Getränkekonsum, bei Stornierung bis einschließlich Veranstaltungstag berechnen wir 80 Prozent des Endpreises zuzüglich acht Euro pro Person für entgangenen Getränkekonsum.
Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
In den Fällen des § 38 Abs.1 und 2 ZPO gilt der Gerichtsstand am Sitz unseres Hauses als vereinbart.